Vertragsbedingungen
Das Beutekunst-Portal ist die Webpräsenz der Priese GmbH zur Darstellung ihrer Leistungen im Bereich Beutekunstrecherche, Objektidentifizierung, Dokumentation, Restitution, Kompensation und Lösungsarchitektur.
Vertragsgegenstand sind nicht die Inhalte dieser Website als solche, sondern ausschließlich die jeweils gesondert vereinbarten Leistungen der Priese GmbH.
1. Anbieterin
Anbieterin der auf dieser Website dargestellten Leistungen ist die Priese GmbH. Weitere Angaben zur Anbieterin enthält das Impressum.
2. Kein Vertragsschluss über die Website
Durch den Besuch dieser Website, das Anklicken von Links oder die Übersendung einer E-Mail kommt kein Vertrag über Leistungen der Priese GmbH zustande.
Ein Vertrag entsteht erst durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Priese GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber. Inhalt, Umfang, Vergütung, Zeitrahmen und besondere Mitwirkungspflichten werden im Einzelfall vereinbart.
3. Auftraggeberkreis
Die Leistungen der Priese GmbH richten sich an Unternehmen, Banken, Versicherer, Stiftungen, Institutionen, vermögensnahe Dienstleister, Sammlungen, Eigentümer und sonstige beruflich oder institutionell handelnde Auftraggeber.
Die Priese GmbH schließt über das Beutekunst-Portal keine Verbraucherverträge ab.
4. Leistungsbereiche
Je nach gesonderter Vereinbarung können Leistungen der Priese GmbH insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- Recherche und Objektidentifizierung,
- Provenienzprüfung,
- Dokumentation und Dossier-Erstellung,
- kulturpolitische und völkerrechtliche Einordnung,
- Vorbereitung von Restitutions-, Kompensations- oder Verständigungsmodellen,
- Entwicklung einer Lösungs- und Mehrwert-Architektur,
- Kommunikationsarchitektur,
- Identifizierung geeigneter Ansprechpartner,
- Begleitung von Gesprächen mit Museen, Staaten, Institutionen, Eigentümern oder Unternehmen.
5. Art der Leistung
Die Leistungen der Priese GmbH können je nach Auftrag beratende, recherchierende, dokumentierende, vermittelnde, konzeptionelle oder projektbegleitende Elemente enthalten.
Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wird, schuldet die Priese GmbH eine sorgfältige Bearbeitung des vereinbarten Auftrags, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen, medialen oder diplomatischen Erfolg.
6. Keine Erfolgsgarantie
Restitution, Kompensation, staatliche Entscheidungen, institutionelle Mitwirkung, Erwerbsmöglichkeiten, Medienresonanz, Reputationswirkung oder politische Verständigung hängen von Umständen ab, die nicht allein im Einflussbereich der Priese GmbH liegen.
Die Priese GmbH übernimmt daher keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Objekt restituiert, erworben, kompensiert, veröffentlicht, politisch aufgegriffen oder medial beachtet wird, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
7. Vergütung und Projektkosten
Die Vergütung der Priese GmbH wird im jeweiligen Einzelfall vereinbart. Möglich sind insbesondere Pauschalhonorare, Stundensätze, projektbezogene Vergütungen oder gesondert vereinbarte Erfolgs- oder Zusatzkomponenten.
Zusätzlich können projektbezogene Kosten entstehen, etwa für Archiv- und Recherchedienstleistungen, Gutachten, Übersetzungen, Rechtsprüfung, Erwerb von Objekten, Transport, Versicherung, Sicherung, Restaurierung, Präsentation oder externe Dienstleister.
Solche Kosten werden nur übernommen oder weiterberechnet, wenn sie vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurden.
8. Erwerb von Beutekunstobjekten
Soweit im Rahmen eines Projekts der Erwerb eines Beutekunstobjekts, die Vorbereitung eines Erwerbs oder die Einbindung eines Objekts in ein Restitutions-, Kompensations- oder Verständigungsmodell in Betracht kommt, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.
Eigentumsfragen, Erwerbspreise, Rechte Dritter, Ausfuhr- oder Einfuhrfragen, Kulturgutschutz, Sanktionen, Versicherungen und Transportfragen sind im jeweiligen Einzelfall gesondert zu prüfen.
9. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Priese GmbH die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Abbildungen, Ansprechpartner und Vollmachten zur Verfügung, soweit diese für den jeweiligen Auftrag erforderlich sind.
Verzögerungen, die auf fehlende oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend.
10. Vertraulichkeit
Beutekunstrecherchen können sensible historische, persönliche, wirtschaftliche, eigentumsrechtliche oder politische Informationen betreffen. Die Priese GmbH behandelt vertrauliche Informationen des Auftraggebers vertraulich.
Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwendung vertraulicher Informationen erfolgt nur, soweit dies vereinbart, zur Durchführung des Auftrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
11. Veröffentlichung und Kommunikation
Veröffentlichungen, Pressearbeit, öffentliche Übergaben, Projektkommunikation, Hinweise auf Auftraggeber oder die Darstellung konkreter Beutekunstfälle erfolgen nur nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung.
Die Priese GmbH ist berechtigt, allgemein über ihre Leistungsbereiche und Erfahrungen zu informieren. Konkrete Auftraggeber, Objekte oder vertrauliche Projektinhalte werden nur genannt, wenn dies zulässig oder vereinbart ist.
12. Rechte an Texten, Dossiers und Arbeitsergebnissen
Texte, Dossiers, Konzepte, Recherchestrukturen, Kommunikationsarchitekturen, Projektunterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse der Priese GmbH dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Priese GmbH, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
13. Inhalte dieser Website
Die Inhalte dieser Website dienen der Information über das Beutekunst-Portal, seine Themen, Leistungen und Lösungsansätze. Sie stellen keine Rechtsberatung, keine verbindliche gutachterliche Bewertung und kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt die Priese GmbH keine Gewähr dafür, dass sämtliche Inhalte jederzeit vollständig, aktuell oder für einen bestimmten Einzelfall geeignet sind.
14. Haftung
Die Haftung der Priese GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den jeweils gesondert vereinbarten Vertragsbedingungen.
Für Entscheidungen, die Auftraggeber oder Dritte auf Grundlage von Informationen dieser Website ohne gesonderte Beauftragung treffen, übernimmt die Priese GmbH keine Haftung.
15. Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Priese GmbH und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.
16. Salvatorische Regelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht einbezogen sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
17. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
18. Anpassung dieser Vertragsbedingungen
Die Priese GmbH kann diese Vertragsbedingungen anpassen, wenn sich Leistungen, rechtliche Anforderungen oder die Struktur des Beutekunst-Portals ändern.