Fall 2
Großfürst Paul und der Rokoko-Bilderrahmen
Der zweite Fall schließt unmittelbar an die Geschichte des verschwundenen Porträts Pauls I. an.
Als der Hamburger Kunsthändler das erste Paul-I.-Porträt vorstellte, bot er zugleich ein weiteres Bildnis des späteren russischen Zaren an. Auch dieses Gemälde zeigt Großfürst Paul Petrowitsch, Sohn Katharinas der Großen, in höfischer Kleidung, mit Ordensband, weißer Perücke und rotem Rock.
Auf den ersten Blick schien es um ein weiteres Porträt aus dem Umfeld des schwedischen Hofmalers Alexander Roslin zu gehen. Doch die spätere Prüfung zeigte: Nicht nur das Bild war bemerkenswert – auch der dazugehörige Rokoko-Bilderrahmen.
Bezeichnung des Gegenstands: Porträt.
Beschreibung des Gegenstands: Porträt des Großfürsten Pawel Petrowitsch, Breite: 0,66 m; Höhe: 0,85 m.
Rahmen Inv.-Nr. 13940/2. Geschnitzter vergoldeter Rahmen.
Ein zweites Paul-I.-Porträt
Das zweite Porträt gehörte typologisch in denselben höfischen Zusammenhang wie das erste Bild. Es zeigte Großfürst Paul als repräsentative Herrscherfigur des 18. Jahrhunderts.
Solche Porträts dienten nicht nur der privaten Erinnerung. Sie waren Teil höfischer Repräsentation, dynastischer Bildprogramme und musealer Sammlungsgeschichte. Ihre Bedeutung ergibt sich deshalb nicht allein aus dem dargestellten Motiv, sondern auch aus Herkunft, Inventarisierung und ursprünglichem Sammlungszusammenhang.
Gerade bei kriegsbedingt verbrachten Kulturgütern können solche Einzelheiten entscheidend sein. Inventarnummern, Rückseitenvermerke, alte Etiketten, Maße, Rahmen und Restaurierungsspuren machen aus einem anonymen Kunstwerk ein identifizierbares Objekt.
Der Rahmen als eigenes Beutekunstobjekt
Besonders aufschlussreich ist der Bilderrahmen. Die Inventarunterlagen aus Schloss Gattschina führen den Rahmen nicht nur als beiläufiges Zubehör des Gemäldes. Er besitzt eine eigene Inventarnummer. Damit ist er als selbstständiger Museumsgegenstand dokumentiert.
Das ist für die Beutekunstrecherche wesentlich. Ein historischer Rahmen kann mehr sein als eine äußere Einfassung. Er kann ein eigenständiger Herkunftsnachweis sein, eine Sammlungsspur tragen und den ursprünglichen Museumszusammenhang belegen.
Im vorliegenden Fall verweist der aufwändig geschnitzte und vergoldete Rokoko-Bilderrahmen auf den musealen Bestand von Schloss Gattschina. Seine eigene Inventarisierung zeigt, dass Bild und Rahmen zwar zusammengehörten, aber getrennt dokumentiert wurden. Damit erhält der Rahmen eine eigenständige provenienzrechtliche Bedeutung.
Prunkvoller, aus massivem Holz geschnitzter und vergoldeter Rokoko-Bilderrahmen.
Breite: 0,81 m; Höhe: 0,99 m.
Die völkerrechtliche Bedeutung dieses Falls
Bild und Rahmen sind durch die Inventarangaben aus Schloss Gattschina konkret bestimmbar. Der Rahmen besitzt sogar eine eigene Inventarnummer. Damit wird nicht nur ein einzelnes Gemälde, sondern ein dokumentierter musealer Sammlungszusammenhang sichtbar.
Die eindeutige Identifizierung von Bild und Rahmen durch das russische Kulturministerium macht den Kulturgutverlust völkerrechtlich konkret. Bild und Rahmen verweisen auf einen kriegsbedingten Kulturgutentzug, der nach den Schutzprinzipien der Haager Landkriegsordnung nicht als bloße Eigentumsfrage verstanden werden kann.
Das Indiz
Ein solcher Rahmen ist groß, empfindlich, schwer zu verpacken und leicht zu beschädigen. Dieser Fall spricht dafür, dass es sich nicht um eine beiläufige Mitnahme, sondern um einen gezielten und sorgfältig durchgeführten Abtransport im Zusammenhang mit dem Rückzug der deutschen Wehrmacht gehandelt haben dürfte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg tauchten Bild und Rahmen in Österreich auf. Von dort gelangten sie in den Kunsthandel, wurden in die Schweiz verkauft und kamen schließlich nach Deutschland.
Bedeutung für Restitution und Kompensation
Wenn ein Rahmen eigenständig inventarisiert ist, kann er auch als Beutekunstobjekt eigenständig relevant sein.
Das eröffnet eine präzisere Sicht auf Kulturgutverluste. Nicht nur das Gemälde, sondern auch sein historischer Rahmen kann Teil eines verlorenen Sammlungszusammenhangs sein. Wird dieser Zusammenhang nachvollziehbar dokumentiert, entsteht eine belastbare Grundlage für weitere Klärung.
Fall 2 ergänzt damit Fall 1. Während Fall 1 die dramatische Geschichte eines identifizierten und erneut entwendeten Porträts erzählt, zeigt Fall 2 die stille, aber wichtige Seite der Beutekunstrecherche: die Bedeutung von Inventarnummern, Objektteilen und musealen Detailspuren.
Gerade diese Details können darüber entscheiden, ob ein Kulturgut nur als schönes historisches Objekt erscheint – oder als Teil eines konkret bestimmbaren Verlustzusammenhangs sichtbar wird.
Nach Mitteilung des russischen Kulturministeriums gehören auch diese beiden Objekte zum unverzichtbaren Kulturerbe Russlands.
Bild und Rahmen bieten damit die Chance, völkerrechtliches Unrecht sichtbar zu machen und durch Rückgabe oder Kompensation zumindest teilweise zu heilen.