Beutekunst-Portal

Zwischen Recht, Geschichte und Verantwortung

Rechtliche Basis

Bereits die Haager Landkriegsordnung von 1907 ( Haager Landkriegsordnung) untersagte Plünderungen und stellte Kulturgüter unter besonderen Schutz.

Artikel 47 verbietet Plünderungen.

Artikel 56 schützt unter anderem Kunstwerke und kulturelle Einrichtungen.

Weniger bekannt ist Artikel 3 der Haager Landkriegsordnung. Dort heißt es:

„Die Kriegspartei, welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte, ist gegebenen Falles zum Schadensersatze verpflichtet.“

Diese Regelung spielt bis heute eine Rolle bei der Diskussion über die Folgen kriegsbedingter Kulturgutverluste.

Spätere internationale Abkommen, darunter die Haager Konvention von 1954 und weitere Übereinkommen zum Schutz von Kulturgut, haben diesen Schutz weiterentwickelt.

Beutekunst historisch

Bereicherung ist historisch für Kriegsführende ein Grund, Kulturgüter zu erbeuten.

Ein weiterer Grund besteht darin, Kulturgüter zu erbeuten oder zu vernichten, um die gegnerische Nation zu demütigen. Ein weiteres Ziel kann sein, die kulturellen Wurzeln des Kriegsgegners zu beschädigen oder auszulöschen.

Aufgrund eines Befehls des Oberkommandos des Heeres wurden während des deutschen Rückzugs aus den besetzten Gebieten zahlreiche Kulturgüter vernichtet oder geplündert. Betroffen waren auch Kulturdenkmale, Kirchen und historische Gebäude.

Die Ansprüche

Die Bundesrepublik Deutschland betrachtet die nach Russland verbrachten Kulturgüter weiterhin als deutsches Eigentum und beruft sich auf das Völkerrecht sowie auf spätere deutsch-sowjetische und deutsch-russische Vereinbarungen.

Russland verweist dagegen auf die beispiellosen kulturellen Verwüstungen, Plünderungen und Zerstörungen, die deutsche Truppen während des Zweiten Weltkriegs in der Sowjetunion verursachten.

Deutschland wie Russland dokumentieren die jeweiligen Verluste im völkerrechtlichen Kontext.

Die nach 1945 verbrachten, zerstörten Kulturgüter und -gebäude werden in Russland teilweise als historische Kompensation für diese Verluste verstanden. Diese Sichtweise fand ihren Niederschlag im russischen Beutekunstgesetz von 1998 beziehungsweise dessen Bestätigung durch das russische Verfassungsgericht im Jahr 1999.

Damit stehen sich bis heute Rückgabe- und Kompensationsansprüche gegenüber.

Konfliktlösungsversuche

Unabhängig von diesen Positionen zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte, dass Lösungen meist nicht durch Konfrontation, sondern durch Forschung, Transparenz, Dialog und gegenseitiges Verständnis entstehen.

Politische Spannungen können kulturelle Zusammenarbeit erschweren oder zeitweise zum Erliegen bringen. Dies gilt derzeit auch für zahlreiche deutsch-russische Kulturkontakte.

Kulturgutverluste verschwinden jedoch nicht, wenn politische Gespräche ruhen. Die betroffenen Objekte, ihre Geschichte und die Interessen der Beteiligten bleiben bestehen.

Gerade deshalb gewinnen langfristige und praktische Lösungsansätze an Bedeutung. Sie können Perspektiven eröffnen, die über aktuelle politische Konflikte hinausreichen und auf Restitution, Kompensation und Verständigung ausgerichtet sind.

Auch wenn politische Verhandlungen häufig festgefahren erscheinen, bestehen weiterhin Möglichkeiten für Einzelfalllösungen. Kulturgutverluste müssen deshalb nicht zwangsläufig ungelöst bleiben.

Das Beutekunst-Portal untersucht, wie konkrete Fälle von Restitution, Kompensation und kultureller Zusammenarbeit auch dort vorangebracht werden können, wo umfassende politische Lösungen derzeit nicht absehbar sind.