Beutekunst-Portal

Was ist Beutekunst, was ist Raubkunst?

Die Begriffe Beutekunst und Raubkunst werden häufig gleichgesetzt. Tatsächlich beschreiben sie unterschiedliche historische und rechtliche Sachverhalte. Beide betreffen Kulturgüter, die ihren ursprünglichen Eigentümern oder Herkunftsorten entzogen wurden. Die Hintergründe, Verantwortlichkeiten und Lösungsansätze unterscheiden sich jedoch.

Raubkunst

Als Raubkunst werden Kulturgüter bezeichnet, die

  • während der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig oder auf moralisch fragwürdige Weise von den Nationalsozialisten erworben wurden („NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter“),
  • in der DDR unter anderem durch staatliche Stellen oder die Stasi konfisziert wurden,
  • im kolonialen Kontext geraubt, unrechtmäßig enteignet, erpresst oder zwangsverkauft wurden.

Beutekunst

Beutekunst ist „kriegsbedingt entzogenes Kulturgut unterschiedlichster Objekte (unter anderem archäologische Fundstücke, Schriftrollen, Reste historischer Monumente, Kunstgegenstände, Sammlungen, Antiquitäten). Zur Beutekunst zählen auch die in den Wirren am Ende des Zweiten Weltkrieges von Privatpersonen als auch Militärangehörigen Deutschlands und der stationierten alliierten Mächte begangenen Kulturgutdiebstähle und -plünderungen.“ (Definition nach Stiftung Preußischer Kulturbesitz)

Unterschiedliche Fragen – unterschiedliche Lösungswege

Raubkunst und Beutekunst werfen unterschiedliche historische, politische und rechtliche Fragen auf. Die jeweiligen Lösungsansätze lassen sich deshalb nicht einfach übertragen. Beide Themen erfordern unterschiedliche Forschungsansätze, rechtliche Bewertungen und praktische Lösungswege.

Im Mittelpunkt dieses Portals steht die Beutekunst. Raubkunst wird hier lediglich zur begrifflichen Abgrenzung erläutert und ist nicht Gegenstand des Beutekunst-Portals.

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